Reservierung
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Hotel Zátkův dům Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiber / Datenverantwortlicher:

Iryna Karpan (im Folgenden "Gastgeber" genannt)
Adresse: Rybářská 2322/41, České Budějovice 370 10
ID-Nr: 22659137, im Handelsregister eingetragener Unternehmer
Kontakttelefon: +420 730 330 700,
E-mail: recepce@hotelzatkuvdum.cz

Rechtliche Informationen für Gastunternehmen:

Externer Datenverarbeiter und Betreiber des Reservierungs- und Rezeptionssystems Plazarozaro
Name: Apps Dev Team s.r.o. se Adresse: Křížkovského 33a, 603 00 Brno
ID-Nr: 24701009 DIČ: CZ24701009
Kontakttelefon: +420 774 216 322
Ee-mail: hello@appsdevteam.com

I. Stornierungsbedingungen

1. Stornierung der Reservierung, Rücktritt vom Vertrag vor dem Check-in, Nichterscheinen

Wenn der Gast die Anzahlung nicht korrekt und fristgerecht bis zum angegebenen Termin leistet, wird die Unterkunftsbuchung nach Ablauf der Frist für die Anzahlungsrechnung storniert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Gast hat das Recht, vor dem Tag des Check-ins ohne Angabe von Gründen vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Gastgeber berechtigt, dem Gast eine Stornierungsgebühr zu berechnen, die wie folgt festgelegt ist:

Stornogebühren

Stornierung der Reservierung Höhe der Stornierungsgebühren
30 – 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts 20% des Gesamtpreises
14 – 7 Tage vor Beginn des Aufenthalts 50% des Gesamtpreises
6 – 2 Tage vor Beginn des Aufenthalts 70% des Gesamtpreises
24 Stunden oder weniger vor Beginn des Aufenthalts 100% des Gesamtpreises

Für Gruppenreservierungen (10 Zimmer):

  • Die Stornierung der Bestellung durch den Buchenden mehr als 30 Tage vor dem voraussichtlichen Beginn der Gruppenunterkunft ist kostenlos;
  • Die Stornierung der Bestellung durch den Buchenden innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem vereinbarten Beginn der Gruppenunterkunft – die Stornierungsgebühr beträgt 50% des Gesamtpreises der gebuchten Unterkunft (d.h. aller Nächte);
  • Die Stornierung der Bestellung durch den Buchenden weniger als 15 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Gruppenunterkunft oder im Falle des Nichterscheinens der Gruppe – die Stornierungsgebühr beträgt 100% des Gesamtpreises der gebuchten Unterkunft (d.h. aller Nächte).

II. Hotel-Unterkunftsregeln

Allgemeine Bestimmungen

Die Unterbringung der Gäste im Hotel Zátkův dům richtet sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen und schließt die Möglichkeit individueller Vereinbarungen nicht aus. Der Vertrag (Vereinbarung) über die Unterkunft kommt mit der Annahme einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes zustande. Beide Parteien (der Gastgeber und der Gast) können die Zahlung einer Vorauszahlung vereinbaren, die 50% des gesamten voraussichtlichen Betrags für den Aufenthalt beträgt. Der Gastgeber ist berechtigt, die vollständige Zahlung im Voraus zu verlangen. Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb der vom Gastgeber gesendeten Frist und unter den angegebenen Zahlungsbedingungen zu leisten.

Eine Anzahlung ist nur für Aufenthalte nicht erforderlich, die sieben oder weniger Kalendertage vor dem Check-in-Datum gebucht wurden. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, den vollen Preis für den Aufenthalt vor Ort bei Ankunft zu bezahlen.

Beginn und Ende des Aufenthalts

Der Gast hat das Recht, am vereinbarten Tag von 15:00 bis 19:00 Uhr einzuchecken. Der Gastgeber hat das Recht, vom Vertrag (Vereinbarung, Bestellung) zurückzutreten, wenn der Gast am vereinbarten Anreisetag nicht bis 19:00 Uhr eincheckt, es sei denn, eine spätere Ankunftszeit wurde individuell vereinbart.

Hat der Gast eine Anzahlung für den Aufenthalt geleistet, bleibt das Zimmer bis 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages reserviert, es sei denn, eine andere Ankunftszeit wurde im Voraus mitgeteilt. Wenn der Gast das Zimmer am ersten Tag vor 11:00 Uhr anfordert, gilt die vorherige Nacht als erste, und der Gastgeber ist berechtigt, die vorherige Nacht in Rechnung zu stellen.

Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr zu räumen. Wenn der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts am vereinbarten Abreisetag bis 15:00 Uhr oder später wünscht, berechnet der Gastgeber 50% des Unterkunftspreises für eine Nacht.

Bereitstellung von alternativer Unterkunft

Der Gastgeber kann dem Gast eine geeignete alternative Unterkunft anbieten, wenn dies für ihn akzeptabel ist, d.h. der Unterschied in der Unterkunft gering ist und der Grund für die alternative Unterkunft gerechtfertigt ist.

Ein gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn das Zimmer unbewohnbar geworden ist, Gäste, die dort untergebracht waren, ihren Aufenthalt verlängert haben oder wenn der Schritt durch besondere wichtige betriebliche Maßnahmen oder höhere Gewalt bedingt war.

Rechte des Gastes

Mit dem Abschluss des Vertrages (Vereinbarung, Bestellung) über die Unterkunft erwirbt der Gast das Recht auf die übliche Nutzung des Zimmers, die Nutzung der Hoteleinrichtungen und den üblichen Service. Er hat das Recht, ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages einzuchecken, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Ist das Frühstück im Preis des Aufenthalts inbegriffen, hat der Gast Anspruch auf ein Ersatzfrühstückspaket, falls er das Frühstücksangebot nicht in Anspruch nimmt. Wenn der Gast kein Interesse äußert, hat er keinen Anspruch auf die Bereitstellung alternativer Leistungen oder finanzieller Entschädigung.

Der Gast hat das Recht auf Zugang zu allen über ihn gesammelten Informationen, die auf Anfrage nach Überprüfung der Identität des Gastes gewährt werden. Der Gastgeber wird niemals Informationen telefonisch oder per E-Mail preisgeben.

Der Gast hat das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über ihn vom Gastgeber verarbeitet werden, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden, wer Zugang zu einigen oder allen gesammelten Informationen hat, wie lange der Gastgeber personenbezogene Daten speichert und welche Löschfristen bestehen. Der Gast hat das Recht, den ihm zugewiesenen Raum für die Unterkunft sowie die allgemeinen Bereiche des Hotels und des Geländes zu nutzen und die mit der Unterkunft verbundenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Beim Check-in erhält der Gast einen Schlüssel zum Zimmer und einen Schlüssel zum Haupteingang des Hotels oder der Hütte. Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung dieser Schlüssel zu verhindern sowie den Zugang zu diesen Schlüsseln durch Dritte zu verhindern, die nicht direkt am zwischen Gast und Gastgeber geschlossenen Beherbergungsvertrag beteiligt sind. Der Gastgeber ist berechtigt, dem Gast Strafen für die Zerstörung, den Verlust oder die Weitergabe des Schlüssels an einen Dritten gemäß dem vorherigen Satz in Rechnung zu stellen.

Weitere Rechte und Pflichten des Gastes und des Gastgebers sind in Absatz 5 formuliert.

Betriebsrechte, Hotelbetriebszeiten und allgemeine Unterkunftsregeln

Beherbergungsleistungen können das ganze Jahr über, einschließlich Feiertagen, erbracht werden.

Hotelbetriebszeiten:

  • 08.00 - 9.30 Uhr: Frühstücksservice
  • 15.00 - 22.00 Uhr: Check-in
  • 19.00 - 08.00 Uhr: Rezeption geschlossen

Das Frühstück wird im Restaurant innerhalb des Gebäudes serviert. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten je nach Saison und aktueller Hotelbelegung zu ändern. Der Gastgeber wird die Gäste stets vor ihrer Ankunft über Änderungen der Öffnungszeiten informieren.

Besuche von Außenstehenden in den Zimmern sind nicht gestattet, sofern dies nicht der Rezeption gemeldet wurde. Gästen ist es nicht gestattet, Besucher in den Unterkunftsräumen ohne Zustimmung des Gastgebers zu empfangen. In Ausnahmefällen kann der Gastgeber Besuche im Zimmer gestatten, und diese müssen ordnungsgemäß im Besucherbuch an der Rezeption registriert werden. Gäste dürfen Besucher nur in den öffentlichen Bereichen des Hotels und des Geländes empfangen.

Die Nachtruhe ist von 22:00 bis 07:00 Uhr an Wochentagen und von 24:00 bis 07:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen einzuhalten. Im Falle von Hochzeiten und anderen Veranstaltungen bitten wir um Verständnis. Besuche in den Zimmern sind während der Nacht nicht gestattet. Bei Verstoß gegen die Unterkunftsregeln und den Vertrag kann der vorherige Vertrag gekündigt werden, und im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Unterkunftsregeln ist der Gastgeber berechtigt, den Gast aus dem Hotel zu verweisen und seinen Aufenthalt ohne Entschädigung für ungenutzte Leistungen zu beenden.

Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Zimmern sowie in den gemeinsamen Speise- und Konferenzbereichen untersagt. Rauchen ist in allen Hoteleinrichtungen verboten. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. Der Gast ist verpflichtet, Schäden oder Beschädigungen, die von ihm selbst oder von den mit ihm untergebrachten Personen in den Hotelräumlichkeiten verursacht wurden, unverzüglich zu melden. Ebenso ist der Gast verpflichtet, Schäden, die beim erstmaligen Betreten des Zimmers entdeckt wurden und nachweislich nicht von ihm verursacht wurden, zu melden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Gast den Schaden verursacht hat, und dieser Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Hotelregeln ist der Gast verpflichtet, die Kosten für nachweislich verursachte Sachschäden in einer Höhe entsprechend der Schwere des Schadens sowie die Reinigung des Zimmers oder der Gemeinschaftsbereiche zu tragen, mit einer Mindestgebühr von 500 CZK. Es ist strengstens untersagt, Nägel, Haken einzuschlagen, Möbel zu manipulieren oder Wäscheleinen in den Zimmern, Balkonen und Hütten aufzuhängen.

Die Verwendung persönlicher elektrischer Küchengeräte und Gasherde auf dem Hotelgelände ist strengstens verboten und wird mit einer Geldstrafe von 5000 CZK geahndet. Ausnahmen bilden kleine Geräte für die persönliche Hygiene und Büroarbeiten, wie Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Haarstylinggeräte und Personal Computer.

Gästen ist es nicht gestattet, Waffen, Munition oder Sprengstoffe in die Unterkunfts- und Gemeinschaftsbereiche des Hotels und des Geländes mitzuführen oder diese in einem Zustand zu lagern, der eine sofortige Verwendung ermöglicht. Gästen ist es nicht gestattet, narkotische oder psychotrope Substanzen oder Gifte irgendwo auf dem Hotelgelände zu besitzen, herzustellen oder zu lagern, es sei denn, es handelt sich um vom Arzt verschriebene Medikamente.

Gästen ist es nicht gestattet, offenes Feuer in den Einrichtungen oder auf dem Gelände zu verwenden. Zum Anzünden eines Feuers müssen die Gäste die dafür vorgesehene Feuerstelle und nur mit Zustimmung des Gastgebers nutzen. Bei ungeeigneten Wetterbedingungen (starker Wind, extreme Trockenheit usw.) ist der Gastgeber berechtigt, das Anzünden eines Feuers zu untersagen.

Gäste sind verpflichtet, sich bei Ankunft an der Hotelrezeption zu melden und die gemäß dem Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über die Beherbergung von Ausländern und dem Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über lokale Gebühren erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben. Die Gäste bestätigen, dass der Gastgeber ihre Zustimmung zur Verarbeitung dieser Mindestdaten, wie sie von den oben genannten Gesetzen gefordert werden, nicht benötigt.

Die Anzahl der Personen in einem Zimmer entspricht der Anzahl der Personen, die für die Unterkunft registriert sind. Die Dauer der Unterkunft wird spätestens zum Zeitpunkt des Check-ins des Gastes vereinbart und kann nur mit Zustimmung des Gastgebers verlängert und muss im Gästebuch dokumentiert werden. Beim Auschecken ist der Gast verpflichtet, das Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen, das Zimmer abzuschließen, den Schlüssel an der Rezeption zurückzugeben und alle offenen Verpflichtungen auf seinem Hotelkonto zu begleichen.

Haftung des Gastgebers für das Eigentum der Gäste

Anfragen auf Schadensersatz für Schäden am Eigentum der Gäste müssen unverzüglich nach Entdeckung des Schadens gemeldet werden. Der Gastgeber wird spätere Anfragen, die nach Abreise des Gastes gemeldet werden, nicht berücksichtigen.

Wenn ein Gast nach seiner Abreise Gegenstände im Zimmer zurücklässt, werden vergessene Gegenstände an der Hotelrezeption aufbewahrt und im Fundbuch erfasst. Der Gast hat das Recht, vergessene Gegenstände spätestens drei Monate nach dem Abreisedatum anzufordern. Das Hotel sendet vergessene Gegenstände auf Kosten des Gastes zu.

Nach drei Kalendermonaten werden vergessene Gegenstände entsorgt. Der Gastgeber ist verpflichtet, Bedingungen zum Schutz von Gegenständen zu schaffen, die der Gast mitgebracht hat oder die für ihn in die Unterkunftseinrichtung gebracht wurden. Der Betreiber ist für die Verletzung dieser Pflicht verantwortlich.

Die Haftung des Gastgebers für Schäden an mitgebrachten Gegenständen richtet sich nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Als mitgebrachte Gegenstände gelten solche, die in die für die Unterkunft oder zur Aufbewahrung von Gegenständen vorgesehenen Bereiche gebracht wurden oder die zu diesem Zweck dem Betreiber oder einem Mitarbeiter der Unterkunftseinrichtung übergeben wurden.

Der Anspruch auf Schadensersatz muss vom Gast unverzüglich geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens fünfzehn Tage nach dem Tag geltend gemacht wird, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangte. Wenn der Betreiber der Forderung des Gastes auf Schadensersatz nicht nachkommt, muss der Gast sein Recht vor dem zuständigen Gericht innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist geltend machen, die ab dem Tag berechnet wird, an dem der Anspruch gegen den Betreiber geltend gemacht werden konnte.

Der Gastgeber haftet stets für Schäden, wenn diese aufgrund eines vorsätzlichen Verstoßes gegen eine gesetzliche Pflicht entstanden sind. Diese Haftung kann nur ausgeschlossen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht hätte verhindert werden können.

Der Gastgeber ist verantwortlich für Schäden, die durch Umstände entstehen, die in der Beschaffenheit des Geräts oder anderer bei der Erbringung von Dienstleistungen verwendeter Gegenstände liegen, z. B. für das Verbrühen eines Gastes aufgrund eines defekten Wasserhahns, eines geplatzten Heizkörpers usw. Für solche dem Gast verursachten Schäden haftet der Gastgeber vollumfänglich, und diese Verantwortung kann nicht abbedungen werden. Auch in solchen Fällen macht der Gast Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gastgeber geltend. Kommt der Gastgeber seiner Forderung nicht nach, kann der Gast seinen Anspruch vor dem zuständigen Gericht spätestens drei Jahre ab dem Datum des schadensverursachenden Ereignisses geltend machen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen traten am 1. November 2025 in Kraft und Wirkung.

Zimmer

Unsere Zimmer sind elegant und geschmackvoll eingerichtet, mit einem Schwerpunkt auf Komfort und Detail. Sie bieten eine angenehme Atmosphäre zum Entspannen und Arbeiten. Jedes Zimmer erfüllt hohe Standards in Qualität und Komfort.

Reservierung

Hotel Zátkův dům ist die ideale Basis, um die Stadt zu erkunden, für Geschäftsreisen oder ein entspannendes Wochenende. Kommen Sie und überzeugen Sie sich selbst wir freuen uns darauf, Sie willkommen zu heißen!

Zátkův dům befindet sich im historischen Zentrum von České Budějovice in der Krajinská Straße, wo es als würdige Erinnerung an die gefeierte Vergangenheit der Stadt und die angesehene Familie Zátka steht. Das Gebäude steht auf einem relativ breiten Grundstück und enthält einen mittelalterlichen Kern; seine Ursprünge können auf das späte 14. Jahrhundert datiert werden, da es die Hauptmerkmale eines reifen gotischen Grundrisses aufweist. Das Haus erlebte umfangreiche Veränderungen, einschließlich gotischer Phasen und einer Renaissance-Renovierung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Historie

Das Gebäude steht auf einem relativ breiten Grundstück und enthält einen mittelalterlichen Kern; seine Ursprünge können auf das späte 14. Jahrhundert datiert werden, da es die Hauptmerkmale eines reifen gotischen Grundrisses aufweist. Das Haus erlebte umfangreiche Veränderungen, einschließlich gotischer Phasen und einer Renaissance-Renovierung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Historie

Im Inneren des Hauses ist ein Renaissance-Fresko eines unbekannten Märtyrers erhalten geblieben, das Gott den Vater und seinen Sohn Jesus Christus unter einem Wolkenzelt darstellt (ca. 1550). Es ist eines der am besten erhaltenen Fresken dieser Art aus dem 16. Jahrhundert in České Budějovice.

Historie

In diesem Haus wurde 1847 JUDr. August Zátka geboren ein prominenter Politiker, Jurist, Mitglied der tschechischen Provinzversammlung und einer der Hauptführer der Budějovice-Tschechen. Das Haus trägt seinen Namen dank seiner Verdienste. Zátka half, die Stadtbrauerei, eine Emaillefabrik und eine Reihe von kulturellen und wirtschaftlichen Institutionen zu gründen. 1906 führte er die tschechischen Einwohner von Budějovice zu ihrem ersten Sieg über die Deutschen bei den Kommunalwahlen zwanzigtausend Menschen zogen mit Laternen feierlich an seinen Fenstern vorbei.

Die Familie Zátka hinterließ jedoch einen viel breiteren Eindruck in ganz Südböhmen. Augusts Vater, Hynek Zátka, war ein Pionier der modernen Unternehmensführung — er gründete ein Geschäft mit Salz- und Mehlprodukten und baute 1869 die erste dampfbetriebene Mühle in Südböhmen. Seine Söhne Vlastimil und Dobroslav eröffneten 1884 hier die erste Pastafabrik in Mitteleuropa. Zátka-Pasta wurde bald zum Haushaltsnamen und in viele Länder exportiert. Sie ist bis heute Teil der Europasta SE.

Trotz zweier Weltkriege, der Enteignung von Eigentum durch die Nazis und der anschließenden Verstaatlichung durch die Kommunisten blieb der Name Zátka mit Unternehmergeist, Bildung und Liebe zu Südböhmen verbunden. Heute führt unser Hotel das Erbe dieser berühmten Familie fort.

Kommen Sie und übernachten Sie an einem Ort, an dem Geschichte nicht nur geschrieben, sondern weiterlebt.

 

Anfahrt zu uns?

Anreise mit dem Auto

Die Anreise zum Hotel erfolgt durch eine Fußgängerzone. Um Ihre Ankunft so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir einige wichtige Informationen vorbereitet.

Anreise durch die Fußgängerzone

Sie betreten unser Hotel durch eine Fußgängerzone. Keine Sorge der Zugang ist für Hotelgäste erlaubt (Fahrzeuge bis 3,5 t parken auf dem Grundstück). Wenn Sie von der Gemeindepolizei oder der Landespolizei angesprochen werden, sagen Sie einfach, dass Sie zum Hotelhof in der Krajinská 41 möchten. Nach Ihrer Ankunft stellen wir Ihnen eine Parkkarte für die Dauer Ihres Aufenthalts aus.

Regeln der Fußgängerzone

Das Hotel befindet sich direkt am Anfang der Fußgängerzone. Bitte beachten Sie beim Fahren die folgenden Regeln:

Geben Sie Fußgängern absolute Vorfahrt.

Seien Sie besonders vorsichtig gegenüber Radfahrern.

Beachten Sie die maximal erlaubte Geschwindigkeit von 20 km/h.

Bitte kommen Sie nicht vor der Check-in-Zeit an.

Um einen reibungslosen Verkehrsfluss in der Fußgängerzone und im Hotelparkplatz zu gewährleisten, empfehlen wir, zur Check-in-Zeit anzukommen. Bitte parken oder halten Sie nicht länger in der Fußgängerzone, wenn der Zugang zu unserem Parkplatz noch nicht möglich ist. Alternativ können Sie uns wegen eines früheren Zugangs anrufen.

Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns bitte vor Ihrer Ankunft an wir helfen Ihnen gerne weiter.

Parken

Es kann vorkommen, dass der Hotelparkplatz vorübergehend voll ist, wenn abreisende Gäste noch das Hotel verlassen. In diesem Fall können Sie bequem einen nahegelegenen kostenpflichtigen öffentlichen Parkplatz nur wenige Schritte entfernt nutzen. Adresse: Mariánské nám., 370 01 České Budějovice

Bitte beachten Sie, dass ein Parkplatz im Voraus reserviert werden muss.

Hotelbetreiber

Iryna Karpan
Rybářská 2322/41,
České Budějovice 370 10
IČ: 22659137

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Instagram recepce@zatkuvdum.cz +420 730 330 700